Wie werde ich Tagesmutter oder –vater?
Voraussetzung: fachliche und persönliche Eignung
- Pädagogische Qualifikation: Qualifizierungsmaßnahme durch das Jugendamt
- Erweitertes Führungszeugnis entspr. § 30 a BZRG
- 1. Hilfe Kurs am Kind
- Ärztliche Stellungnahme zur gesundheitlichen Eignung
- Masernschutzimpfung
- Belehrung nach § 43 IfSG
- Überprüfung der Räumlichkeiten
- Gespräch mit einem pädagogischen Mitarbeiter des Jugendamtes
Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, erteilt das Jugendamt die notwendige Pflegeerlaubnis.
Ansprechpartner im Jugendamt
- Für pädagogische Fragen: Frau Diel, Frau Geisenberger
- Für Fragen zur Finanzierung und zum Antrag: Frau Zint, Frau Schwarzkopf, Frau Hösle